GoBD - Neues zu den Anforderungen an Ihre Buchhaltung


Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. Die Finanzverwaltung selbst sieht in den neuen GoBD lediglich eine Aktualisierung im Hinblick auf die technische Entwicklung, aber keine Änderung der Rechtslage. Was steckt hinter diesen umfangreichen Ausführungen und gibt es für Sie Handlungsbedarf?
Unsere Information (Download hier) kann nur eine Zusammenfassung sein. Weitergehende Informationen können Sie aus dem BMF-Schreiben vom 14.11.2014 IV A 4 - S 0316/13/10003 (Download hier) entnehmen. Selbstverständliche stehen wir Ihnen auch gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung (Terminvereinbarung Kontakt).