Henneberger Parter Steuerberater Würzburg

Grundsteuer - Was ist zu tun?


HENNEBERGER UND PARTNER STEUERBERATER WÜRZBURG

News Archiv 12/2011

Verfassungswidrig? Widerspruch, Einspruch oder Antrag auf Neuberechnung?
Grundsteuer - Was ist zu tun?



Durch die Medien geistert die Empfehlung gegen die Grundsteuerbescheide "Widerspruch" einzulegen. Ist dies wirklich Sinnvoll? Oder macht es Sinn beim Finanzamt eine Neuberechnung des Grundsteuermessbetrags zu beantragen?
Wir sehen dies eher kritisch, bieten aber einen Mustertext für jene an, die die Änderung beantragen wollen.

Beispielsweise in der ZDF Sendung WISO wurde empfohlen bezüglich der Grundsteuer sowohl bei der Kommune Widerspruch, wie auch beim Finanzamt Einspruch einzulegen, bzw. eine Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrags zu beantragen.

Wir geben bei aller Kritik am Verfahren (Einheitswerte auf Basis 1964...) zu bedenken, dass viele Berechnungen auch deshalb nicht stimmen, weil längst Verbesserungen an den Häusern vorgenommen wurden. Wer freiwillig die Aufhebung des bisherigen Einheitswertbescheids beantragt und dessen Neuberechnung für Zwecke der Grundsteuer (Grundsteuermessbescheid) beantragt läuft Gefahr, dass seinem Antrag auch dann entsprochen wird, wenn das Verfassungsgericht - wovon aus den Erfahrungen der Vergangenheit auszugehen ist - die Verfassungswidrigkeit vielleicht feststellt, aber dem Gesetzgeber erst für die Zukunft die Änderung vorschreibt (vgl. z.B. Erbschaftsteuer!). Da ein solcher Antrag grundsätzlich ergebnisoffen ist und es im Gegensatz zu einem Einspruch auch nicht die Pflicht des FA gibt auf eine mögliche Verböserung hinzuweisen, kann der "Schuss auch nach hinten losgehen". Wir raten angesichts der geringen Chancen und des vorhandenen Risikos derzeit nicht zu einem solchen Antrag.

Wer trotzdem will kann formlos mit folgenden Musterbrief den Antrag auf Neuberechnung beim Finanzamt stellen. Ggf. macht es Sinn diesen Antrag vor einem Jahreswechsel zu stellen um ein weiteres Jahr offen zu halten.

Musterantrag:



  • Absender (=Grundstückseigentümer - ggf. Gemeinschaft)

    Betreff: Einheitswertnummer des betroffenen Grundstücks/Objekts
    Genaue Bezeichnung des Grundstücks, der Wohnung oder des Hauses

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für oben genanntes Objekt beantrage ich die Aufhebung des bisherigen Einheitswertbescheids. Zur Begründung verweise ich auf die anhängige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 287/11). Gegenstand des Verfahrens ist die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eigenhändige Unterschrift des/r Grundstückseigentümer(s)


Aus unserer Sicht überflüssig ist der Antrag an die Kommune, da der Grundsteuerbescheid sich inhaltlich voll auf den Grundlagenbescheid des Finanzamts stützt. Im Gegensatz zu Einsprüchen beim Finanzamt sind Widerspruchsverfahren - soweit nicht gleich Klagen erforderlich sind - zudem kostenpflichtig.

News + Tipps




Regelmäßig kommt es in unserer Steuerkanzlei zum Zusammentreffen von Kunst und Steuer - Darüber hat auch schon das Handelsblatt berichtet!

Künstlerinnen und Künstler präsentieren in unserem denkmalgeschützten Gebäude interessante und vielseitige Bilder und Werke. Besichtigungen sind jederzeit zu den üblichen Bürozeiten, sowie nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Aktuell zeigen wir ‘Moderne Architektur in Farbe und SW‘ von Karl-Heinz Seidel - Die Ausstellung ist im Herbst 2022 zu sehen - Matinee am 25.09.2022

Kunst trifft Steuer

Diese Website verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden. Nähere Informationen erhalten Sie hier Alles klar!