Henneberger Parter Steuerberater Würzburg

Lohnsteuerklassenwechsel vor Jahreswechsel unschädlich


HENNEBERGER UND PARTNER STEUERBERATER WÜRZBURG

Das BMF hat mit dem Az. IV C 5 - S 2363/0 - 04 auf die Anfrage unserer Kanzlei reagiert: Der Wechsel der Lohnsteuerklasse ist vor Jahreswechsel weiterhin unschädlich möglich!

Bisher war es zusätzlich zum einmaligen Lohnsteuerklassenwechsel während des Kalenderjahres zusätzlich möglich die Lohnsteuerklasse der jeweils neuen Lohnsteuerkarte im Zeitraum zwischen Zusendung im Oktober und Inkrafttreten zum Jahreswechsel unschädlich zu wechseln.

Besonders bei absehbaren Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschutzgeld) konnte durch geschickten Wechsel deutlich günstigere Bezüge erzielt werden.

Anläßlich des Wegfalls der Lohnsteuerkarten ab 2011 verweist das BMF im "Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2011" (weitere Merkblätter für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch in unserem Downloadbereich!)zwar auf die Möglichkeit einmalig im Kalenderjahr die Steuerklasse zu wechseln, zum bisher möglichen Wahlrecht vor dem 01.01. ist jedoch nichts erwähnt.

Auf Anfrage unserer Kanzlei hat das BMF jetzt unter dem Aktenzeichen IV C 5 - S 2363/0 - 04 Stellung genommen und bestätigt, dass auch weiterhin vor dem Jahreswechsel ein zusätzlicher Lohnsteuerklassenwechsel zulässig ist. Wichtig ist jedoch, dass hierfür ab 2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig ist. Bisher konnten Steuerklassenwechsel auf dem Rathaus vorgenommen werden.

Der vollständige Text des BMF-Schreibens an unsere Kanzlei lautet wie folgt:

IV C 5 - S 2363/0 - 04

Sehr geehrter Herr Henneberger,

Bezug nehmend auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass eine im Kalenderjahr 2010 mit Wirkung ab dem 1.1.2011 vorgenommene Steuerklassenänderung ebenso kein Steuerklassenwechsel ist, wie die erstmalige Änderung der Steuerklassen im Kalenderjahr 2011 aus Anlass der Eheschließung. Zu beachten ist lediglich, dass für die Änderung der Steuerklassen mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2011 die örtlichen Finanzämter zuständig sind.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Simone Gerbrand
Bundesministerium der Finanzen
Referat IV C 5


Dies gilt nach Auskunft des BMF vom 17.11.2011 bis auf Weiteres auch für den Jahreswechsel 2011/2012.

Gerne beraten wir Sie zu den Auswirkungen der Lohnsteuerklasse auf Ihre Nettobezüge und die darauf aufbauenden Lohnersatzleistungen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!

Informationen zum Wegfall der Lohnsteuerkarte ab 2011 und die weitere Gültigkeit der LSt-Karte 2010 wegen der erneuten Verschiebug von ELStAM finden Sie unter Aktuelles. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie auch in unserem Downloadbereich!
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