Henneberger Parter Steuerberater Würzburg

Das ELENA Verfahren


HENNEBERGER UND PARTNER STEUERBERATER WÜRZBURG

News Archiv 12/2011
Einstellung des ELENA-Verfahrens



Den Bundesrat hat das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) bereits am 04.11.2011 passiert. Mit Bundesgesetzesblatt Nr. 60 wurde jetzt (02.12.2011) das Beherbergungsstatistikgesetz veröffentlicht. Damit trat am 03.12.2011 die alte Rechtslage, die vor der Einführung des ELENA-Verfahrens bestand, wieder in Kraft. Das ELENA-Verfahren ist damit Geschichte.

Bei den von uns mit Hilfe des DATEV-Rechenzentrum erstellten Lohnabrechnungen wurde dies sofort umgesetzt. Am 03.12.2011 haben wir für unsere Mandanten ganz automatisch die Datenübermittlung an die Zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung im DATEV-Rechenzentrum gestoppt. Für das von uns angewendete Programm „Lohn und Gehalt“ werden seit diesem Zeitpunkt keine ELENA-Datensätze übermittelt.

Stets aktuelle Informationen finden Sie unter www.datev.de/elena und
unter www.das-elena-verfahren.de.

Was für Folgen hat dies?



Auskunft Versicherungsnummer

Da die alte Rechtslage vor ELENA wieder hergestellt ist, entfällt die rechtliche Grundlage zur Anforderung bzw. Auskunft einer Versicherungsnummer im Rahmen des ELENA-Verfahrens. Es ist deshalb wieder sehr wichtig, dass Sie uns die Versicherungsnummern Ihrer neuen Arbeitnehmer schnell mitteilen, da der doch sehr hilfreiche Weg über ELENA frühzeitig an eine fehlende Versicherungsnummer zu kommen entfällt.

Bescheinigungen in Papierform

Durch die Einstellung des ELENA-Verfahrens sind Arbeitgeber weiterhin verpflichtet, auch folgende Bescheinigungen in Papierform zu erstellen: Arbeitsbescheinigung, Nebeneinkommensbescheinigung, Auskunft über die Beschäftigung, Auskunft über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag, Einkommensnachweis zum Elterngeld.

Unsere Kritik



Bei aller berechtigter Kritik der Datenschützer bleibt doch das Problem, dass Sie als Arbeitgeber und wir als lohnabrechnendes Steuerbüro jetzt auf den Kosten sitzen bleiben die ELENA nicht unerheblich verursacht hat.

Ziel von ELENA war "weniger Bürokratie - mehr Effizienz": Durch elektronische Bescheinigungen sollten die Arbeitgeber entlastet werden. Jetzt 2012 sollte diese Entlastung Wirkung zeigen - kurz zuvor wird das Gesetz "eingestampft".

Was bleibt ist die unschöne Situation, dass durch die von der Politik vorgegeben Umstellungen bereits erfolgt sind: Daten wurden erfasst und Programme geändert! Bisher also nur Kosten! Nachdem alle Daten gesammelt wurden wird der Nutzen jetzt dauerhaft ausbleiben... Eigentlich eine Frechheit, oder?



Hier gehts zu Informationen Rund um die Verschiebung von ELStAM (Elektronische Lohnsteuerkarten)


Das war das ELENA Verfahren



Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn Sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 01. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 01. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite www.das-elena-verfahren.de

Direkt hier können sie die beiden Flyer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie das Musteranschreiben an Ihre Mitarbeiter downloaden. Dieses Anschreiben ist so gestaltet, dass Sie Ihren individuellen Briefkopf einkopieren können.











Haben Sie weitere Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung! Kontakt

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