Henneberger Parter Steuerberater Würzburg

Corona - Aktuelle Informationen 31.03.2020


HENNEBERGER UND PARTNER STEUERBERATER WÜRZBURG

Die Corona-Krise geht in die dritte Woche. Auch mit unserem heutigen Sonderrundschreiben liefern wir Ihnen ausgewählte Informationen, die für Sie von Interesse sein könnten. Wir sind mit unserem Kanzlei-Team für Sie weiterhin per Telefon oder Email erreichbar. Zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten wir daran, alle von der Corona-Krise betroffenen Mandanten bestmöglich zu unterstützen. Neben den krisenbedingten, täglich neuen Herausforderungen müssen wir auch das normale Tagesgeschäft so gut es derzeit geht weiterführen. Wir bitten Sie insoweit um Verständnis, dass manche Angelegenheiten etwas länger dauern können als gewöhnlich.

Soforthilfe Bund für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:


Inzwischen ist die Beantragung der bundesweiten Soforthilfe möglich.
Eine Übersicht der zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern finden Sie hier!

Umsetzung in Bayern:


In Bayern werden die beiden Hilfsprogramme zusammengeführt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Die Beantragung erfolgt seit Dienstagnachmittag ausschließlich über ein Online-Beantragungsverfahren. Dieses löst das bisherige Antragsverfahren mit einem PDF-Formular ab. Informationen und den Link zum Antrag finden Sie hier!

Wenn Sie von den höheren Konditionen des zusammengeführten Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, müssen Sie einen neuen elektronischen Antrag stellen. Voraussetzung für den höheren Zuschuss ist, dass weiterhin ein Liquiditätsengpass in entsprechender Höhe vorhanden ist.

Richtlinien zur Soforthilfe Corona Bayern mit ausführlichen Erläuterungen - Hier klicken!

Aussetzung von Tilgungsraten bei der LfA:


Kleiner Baustein in der Corona-Krise: Die LfA bietet auf Antrag die Möglichkeit, laufende Tilgungsraten bei vielen LfA-Darlehen auszusetzen. Damit können Unternehmen für bis zu vier Tilgungstermine die Tilgungszahlungen auszusetzen. Die Beantragung erfolgt mit dem Vordruck 567 „Tilgungsaussetzung in der Corona-Krise für Darlehen der LfA mit Haftungsfreistellung“; abrufbar im Download-Bereich der LfA Förderbank Bayern).

Maßnahmen und Förderkredite der KfW:


Die KfW bietet Webinare zu Maßnahmen und Förderkrediten an:

Des Weiteren hat die KfW auf ihrer Website eine Hilfestellung eingerichtet, mit der Unternehmen zu den für sie in Frage kommenden Krediten, zu den dafür erforderlichen Unterlagen sowie Weiterem (wie z. B. maximal möglicher Kreditrahmen, etc.) informiert werden.

Verlängerung der Abgabefrist für Steueranmeldungen (Umsatzsteuer u. Lohnsteuer):


Auf Antrag kann für jeden von der Pandemie Betroffenen die Abgabefrist für Steueranmeldungen, die zum 10. April 2020 einzureichen sind, um bis zu zwei Monate verlängert werden. Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


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Hinweis:
Die Lage ist derzeit sehr unübersichtlich und es ergeben sich ständige Änderungen. Wir können deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Angaben und Links aktuell und vollständig sind.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine individuelle Beratung ersetzen.



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Regelmäßig kommt es in unserer Steuerkanzlei zum Zusammentreffen von Kunst und Steuer - Darüber hat auch schon das Handelsblatt berichtet!

Künstlerinnen und Künstler präsentieren in unserem denkmalgeschützten Gebäude interessante und vielseitige Bilder und Werke. Besichtigungen sind jederzeit zu den üblichen Bürozeiten, sowie nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Aktuell zeigen wir ‘Vielfalt im Vergänglichen‘ von Evelin Neukirchen udn Mechthild Hart - Die Ausstellung ist im Herbst 2023 / Winter 2024 zu sehen - Matinee Anfang 2024

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