Corona - Aktuelle Informationen 27.03.2020

Corona - Aktuelle Informationen 27.03.2020
Die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind – je nach Bundesland – schon seit bis zu zwei Wochen in Kraft. Zugleich sind auch die meisten Hilfsprogramme von Bund und Ländern angelaufen. Nachfolgend informieren wir Sie über Neuigkeiten der letzten Tage.
Stundung der Sozialversicherungsbeitragszahlungen
Der GKV-Spitzenverband informiert, dass Arbeitgeber die Stundung der Sozialversicherungsbeitragszahlungen beantragen können, wenn sie unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen und in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Voraussetzungen sind eng und vorrangig sind sonstige Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen zu nutzen. Eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Pandemie, beispielsweise in Form von erheblichen Umsatzeinbußen, erlitten hat, ist in aller Regel ausreichend. Zunächst können bereits fällig gewordene oder noch fällig werdende Beiträge für die Ist-Monate März 2020 bis April 2020 zinsfrei und ohne Sicherheitsleistungen gestundet werden.
Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei uns. Wir kümmern uns dann um die Beantragung.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
Das Gesetz wurde mittlerweile von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem eine Corona-Sonderregelungen für Wohnraum und Gewerbemietverhältnisse:
Deutliche Einschränkung des Kündigungsrechts für Miet- und Pachtverhältnisse
Das Recht der Vermieter zur Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen wird empfindlich eingeschränkt. Mietschulden, die in dem Zeitraum 1.4.2020 bis 30.6.2020 - pandemiebedingt - entstehen, berechtigen den Vermieter oder Verpächter nicht zur Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses. Den Ursachenzusammenhang zwischen der Pandemie und der Nichtleistung muss der Mieter glaubhaft machen. Von dieser Regelung kann nicht durch eine Individualabsprache zum Nachteil des Mieters abgewichen werden. Die Zahlungsverpflichtung als solche bleibt allerdings bestehen. Ausgeschlossen sind sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Wohnraum oder Geschäftsraum handelt.
Die Kündigungsbeschränkung endet erst mit Ablauf des 30.9.2022.
Zahlungsrückstände müssen bis 30.6.2022 ausgeglichen werden.
Einen Überblick, was das Gesetz sonst noch regelt, finden Sie hier:
Bundestag hat dem Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Folgen zugestimmt: Ein Überblick
Vorsicht bei der Beantragung von Soforthilfen - Warnung der Steuerberaterkammer
Die Steuerberaterkammer hat mitgeteilt, dass scheinbar Anträge auf Soforthilfe von Unternehmern gestellt werden, welche ggf. über ausreichend Eigenmittel oder Liquiditätsmöglichkeiten verfügen. Hingewiesen wird auf die Bedingungen in den Soforthilfe-Anträgen. Beispielsweise gilt für die Soforthilfe Bayern, dass „der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungsleistungen, Steuerstundungen, sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden kann“. Mit Unterschrift des Antrags wird eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht wurden. Vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben können aus Sicht der Steuerberaterkammer die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug zur Folge haben.
Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Die Länder werden noch bekanntgeben, welche Behörde im jeweiligen Land zuständig ist. Sobald Details zur konkreten Antragstellung bekannt sind, werden wir Sie hierzu informieren.
Für Arbeitsplätze und die Wirtschaft: Soforthilfe und Schutzfonds
Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie: Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen – für Freiberufler und Solo-Selbstständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte.
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Hinweis:
Die Lage ist derzeit sehr unübersichtlich und es ergeben sich ständige Änderungen. Wir können deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Angaben und Links aktuell und vollständig sind.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine individuelle Beratung ersetzen.