Henneberger Parter Steuerberater Würzburg

Corona - Aktuelle Informationen 18.03.2020 - ehemaliger Soforthilfeantrag Bayern


HENNEBERGER UND PARTNER STEUERBERATER WÜRZBURG

Corona - Aktuelle Informationen 18.03.2020 - ehemaliger Soforthilfeantrag Bayern



Sie sind dem Link zum ursprünglichen Soforthilfeantrag Bayern gefolgt.
Dieser Antrag ist in dieser Form nicht mehr möglich!

Ab dem 31.03.2020 kann nur noch der neue online-Antrag genutzt werden.



Hier die Links zum neuen Antrag!



Soforthilfe Bund für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:
Inzwischen ist die Beantragung der bundesweiten Soforthilfe möglich.

Eine Übersicht der zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern finden Sie hier!


Umsetzung in Bayern:
In Bayern werden die beiden Hilfsprogramme zusammengeführt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Die Beantragung erfolgt seit Dienstagnachmittag ausschließlich über ein Online-Beantragungsverfahren. Dieses löst das bisherige Antragsverfahren mit einem PDF-Formular ab. Informationen und den Link zum Antrag finden Sie hier!

Wenn Sie von den höheren Konditionen des zusammengeführten Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, müssen Sie einen neuen elektronischen Antrag stellen. Voraussetzung für den höheren Zuschuss ist, dass weiterhin ein Liquiditätsengpass in entsprechender Höhe vorhanden ist.

Richtlinien zur Soforthilfe Corona Bayern mit ausführlichen Erläuterungen - Hier klicken!






Soforthilfe - Bayern - ursprünglicher Antrag

Soforthilfe - Bayern - ursprünglicher Antrag







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Hinweis:
Die Lage ist derzeit sehr unübersichtlich und es ergeben sich ständige Änderungen. Wir können deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Angaben und Links aktuell und vollständig sind.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine individuelle Beratung ersetzen.



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