Henneberger Parter Steuerberater Würzburg

Corona - Aktuelle Informationen 13.08.2020 - Überbrückungshilfe


HENNEBERGER UND PARTNER STEUERBERATER WÜRZBURG

Corona - Aktuelle Informationen 13.08.2020 - Überbrückungshilfe



Die Überbrückungshilfe für von Corona-geschädigte Unternehmen - Wer bekommt sie? Was ist zu beachten?


Noch bis Ende September können Anträge zur Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige gestellt werden. Gerne prüfen wir, ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt und bereiten gegebenenfalls den Antrag vor.

Eine Überbrückungshilfe können Sie voraussichtlich erhalten, wenn:

und

Sie können dann einen Anteil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erstattet bekommen. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Ihre Mitwirkung ist erforderlich. Denn die Zahlen zu Umsätzen, Umsatzschätzungen und Fixkosten sollten möglichst korrekt und schnell vorliegen. Nur so kann der Antrag auf Förderung für Ihr Unternehmen schnell gestellt und bearbeitet werden. Ansonsten droht später – da sämtliche Anträge im Nachhinein überprüft werden – die Rückzahlung der Förderung.

Um den Antrag gut vorzubereiten ist erforderlich:

1. Stellen Sie sicher, dass uns für die Buchhaltung April und Mai 2020 alle relevanten Daten vorgelegen haben. Prüfen Sie, ob Sie uns wirklich alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 übermittelt haben.
2. Es muss der Umsatz für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli, August angeben werden. Idealerweise liegt die Buchführung bis einschließlich Juli bereits vor, so dass die tatsächlichen Umsatzzahlen Juni und Juli feststehen. Für August müssen Sie uns mitteilen, welchen Umsatz Sie in diesem Monat voraussichtlich realisieren können.
3. Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 1.3.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu ihren Fixkosten vorliegen und welche der Kosten auf Verträgen beruhen, die Sie vor dem 01.03.2020 eingegangen sind.

Auf dieser Grundlage können wir Sie dann optimal unterstützen und für Sie den Antrag auf Förderung stellen. Hierzu sind dann weitere Informationen und Unterlagen notwendig, die wir dann gegebenenfalls bei Ihnen anfordern.

Die Stellung der Anträge wird zweifelsohne einen hohen Arbeitsaufwand verursachen. Laut Förderbedingungen gehört das Honorar für die Stellung der Anträge zu den förderfähigen Fixkosten. Unsere Leistungen im Rahmen der Beantragung werden als betriebswirtschaftliche Beratung mit einem Stundensatz von 100 ¤ zzgl. USt abgerechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums FAQs zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“
Überbrückungshilfe - Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums


Fazit:
Falls Sie in den Monaten April und Mai einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum von mindestens 60% haben, so qualifizieren Sie sich für die Überbrückungshilfe. Doch nur wenn Sie auch in mindestens einem der Monate Juni, Juli, August einen Umsatzrückgang von mindestens 40% haben, erhalten Sie Überbrückungshilfe.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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