Corona - Aktuelle Informationen 12.11.2020 Überbrückungshilfe II

Neben der bereits vorgestellten „Novemberhilfe“ die sich an Unternehmen richtet, die von den temporären Schließungen aufgrund des Lockdowns im November betroffen sind, gibt es die Überbrückungshilfe II.
Diese kann unabhängig von der Novemberhilfe nach anderen Kriterien, seit Ende Oktober beantragt werden.
Antragsberechtigt sind hier grundsätzlich Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten.
- Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
- Bei Unternehmen mit stark saisonal bedingten Umsatzschwankungen: im Zeitraum April 2019 bis August 2019 wurden weniger als 15% des Jahresumsatzes 2019 erzielt.
Die Überbrückungshilfe II kann für vier Fördermonate (September bis Dezember 2020) beantragt werden. Mit der Überbrückungshilfe werden Teile Ihrer monatlichen Fixkosten erstattet. Die Höhe der Erstattung bemisst sich nach den jeweils erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten 2019.
Die Überbrückungshilfe II erstattet einen Anteil der förderfähigen Fixkosten in Höhe von
- 90 Prozent bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- 60 Prozent bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- 40 Prozent bei Umsatzeinbruch > 30 Prozent
Die Personalkosten werden in der Überbrückungshilfe II mit einer Pauschale in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Fixkosten berücksichtigt. Laut Förderbedingungen gehört das Honorar für die Stellung der Anträge zu den förderfähigen Fixkosten. Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich.
- Überbrückungshilfe II - Antragsfrist bis 31. Januar 2021 verlängert
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 31. Januar 2021 beantragen.
Detailinformationen finden Sie auf der gemeinsamen FAQ-Seite der Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Gerne prüfen wir, ob für Sie ein Antrag auf Überbrückungshilfe II möglich ist.
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