Corona-Krise - Gemeinsam bewältigen.

Corona-Krise - Gemeinsam bewältigen.
Ein Ende der Corona-Krise ist noch nicht in Sicht. Wir stehen Ihnen als Partner zur Seite, um die Herausforderungen der Krise gemeinsam zu bewältigen. Mit unseren Sonderrundschreiben bieten wir Ihnen ausgewählte Informationen, die für Sie von Interesse sein könnten.
Wir sind mit unserem Kanzlei-Team für Sie per Telefon oder Email erreichbar. Zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten wir daran, alle von der Corona-Krise betroffenen Mandanten bestmöglich zu unterstützen. Neben den krisenbedingten, täglich neuen Herausforderungen erledigen wir auch das normale Tagesgeschäft so gut es derzeit geht. Wir bitten Sie insoweit um Verständnis, dass manche Angelegenheiten etwas länger dauern können als gewöhnlich.
Unsere bisherigen Sonderinformationen finden Sie hier:
(Ein Klick auf das jeweilige Logo oder die Überschrift und Sie sind bei unseren Detailinformationen)
Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe (Frist!)
Unternehmen und Soloselbständige, welche im jeweiligen Förderzeitraum einen durch Corona bedingten Umsatzrückgang verzeichnen, können Überbrückungshilfe bzw. Neustarthilfe beantragen.
Die Antragsfrist für die Hilfsprogramme betreffend den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 enden am 31.03.2022. Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, falls wir für Sie eine Antragsstellung prüfen sollen. Die Neustarthilfe können Förderberechtigte selbst beantragen. Die Anträge auf Überbrückungshilfen können nur über einen Prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater) gestellt werden.
Infos der Bundesregierung zur Neustarthilfe
Infos der Bundesregierung zur Überbrückungshilfe III Plus
Corona-Soforthilfen – Überprüfung durch die Landesbehörden
Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung für kleine Betriebe und Selbstständige gewährt, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind. Die Soforthilfe ist steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Zudem melden die Behörden die Höhe der ausgezahlten Soforthilfe an das Finanzamt.
Die Überprüfung der ausgezahlten Corona-Soforthilfen erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich. Einige Bundesländer haben bereits detaillierte Rückmeldeformulare verschickt. In Bayern erfolgt nach aktuellem Kenntnisstand nur eine stichprobenartige Überprüfung durch die Behörden. Die Empfänger sind jedoch aufgefordert, den tatsächlichen Liquiditätsengpass anhand von Ist-Werten selbst und eigenverantwortlich zu berechnen. Im Falle einer Überkompensation muss der zu viel erhaltene Betrag zurückerstattet werden.
Direkte Infos des StMWi Bayern
Aktueller Leitfaden der Bayerische Staatsregierung zur Umsetzung der 3G Regelung in den Betrieben
Von der Steuerberaterkammer Nürnberg haben wir den Handlungsleitfaden für die Arbeitgeber zur Umsetzung der 3G-Regelung in den Betrieben erhalten, den die Bayerische Staatsregierung erstellt hat. Hier finden Sie die notwendigen Informationen.
Aktuelle Hilfen - Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Seit fast einem Jahr begleitet uns die Corona-Pandemie und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Um die teilweise schwerwiegenden Auswirkungen für Unternehmen und Selbstständige abzumildern, haben Bund und Länder inzwischen eine Vielzahl von Hilfsprogrammen aufgesetzt. In der Praxis mussten wir feststellen, dass diese Programme den Betroffenen nur unzureichend, teilweise noch gar nicht geholfen haben. Auch ist die Antragstellung aufwändig und kompliziert – anders als dies von der Politik kommuniziert wird. Hier die wichtigsten Informationen zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe.
Überbrückungshilfe II
Neben der bereits vorgestellten „Novemberhilfe“ die sich an Unternehmen richtet, die von den temporären Schließungen aufgrund des Lockdowns im November betroffen sind, gibt es die Überbrückungshilfe II. Diese kann unabhängig von der Novemberhilfe nach anderen Kriterien beantragt werden. Wer kommt in Frage?
Novemberhilfe
Mit dem sogenannten "November Lockdown" hatten Bund und Länder unter anderem beschlossen, die von den neuen Restriktionen betroffenen Unternehmen mit 75 % des im Vergleichsmonat des Vorjahres erzielten jeweiligen Umsatzes zu entschädigen. Nach aktuellen Informationen wird die Beantragung dieser „Novemberhilfe“ erst in der letzten Novemberwoche möglich sein.
Wir haben den Informationsstand am 6.11.2020 zusammengetragen.
Lohn bei Quarantäne
In der täglichen Lohnabrechnung werden wir immer häufiger mit Quarantäne-Fällen konfrontiert. Zwar sieht das Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch vor. Doch in der Praxis kann die Entschädigung häufig nicht geltend gemacht werden. Wir haben Informationen für Arbeitgeber zusammengetragen und raten ggf. Arbeitsverträge mit Hilfe Ihres Anwalts anzupassen, bzw. zu ergänzen.
Ihr Weg zur Überbrückungshilfe
Noch bis Ende September können Anträge zur Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige gestellt werden. Gerne prüfen wir, ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt und bereiten gegebenenfalls den Antrag vor.
Eine Überbrückungshilfe können Sie voraussichtlich nur erhalten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Sie haben in den Monaten April und Mai einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum von mindestens 60%? Dann qualifizieren Sie sich grundsätzlich für die Überbrückungshilfe.
Doch nur wenn Sie auch in mindestens einem der Monate Juni, Juli, August einen Umsatzrückgang von erneut mindestens 40% haben, erhalten Sie Überbrückungshilfe tatsächlich.
In unserem Sonderrundschreiben finden Sie zudem den Link zu den Erläuterungen der Bundesregierung.
Die temporäre Umsatzsteuersenkung
Seit dem 1. Juli gelten die reduzierten Umsatzsteuersätze von 16 % und 5 %. Die auf ein halbes Jahr befristete Umsatzsteuersatzsenkung führt bei Ihnen als Unternehmerin und Unternehmer zu verschiedenen Herausforderungen und Fragen.
Das Erste Corona-Steuerhilfegesetz ist verabschiedet
Die zahlreichen Beschlüsse der Bundesregierung sowie bereits verabschiedete Gesetzesänderungen in Folge der Corona-Krise machen ein weiteres Sonderrundschreiben notwendig. Erst Anfang dieser Woche hatten wir Sie bereits über den Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes informiert. Wir haben hier für Sie einen Überblick zu dem bereits verabschiedeten Ersten Corona-Steuerhilfegesetz zusammengestellt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- USt für die Gastronomie
- Zuschüsse beim Kurzarbeitergeld
- Steuerfreie Sonderzahlung
- Entschädigung für Verdienstausfälle wegen Kinder
Der Koalitionsausschuss hat eine temporäre Senkung der USt beschlossen - Auch wenn das Gesetz und die Einführungschreiben noch nicht vorliegen - Auf was sollten Sie achten?
Überraschend hat die Bundesregierung vergangene Woche im Rahmen ihres Konjunkturpakets verkündet, den Umsatzsteuersatz vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abzusenken. Was zunächst sehr erfreulich klingt, führt jedoch bei den meisten Unternehmen zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf. Insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich muss dabei beachtet werden, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind.
Die umsatzsteuerlichen Detailfragen sind bislang ungeklärt. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Klärung der Fragen ist noch nicht veröffentlicht. Zusätzlich handelt es sich – wie oben geschrieben – nur um eine Initiative der Bundesregierung. Der Gesetzgebungsprozess steht noch aus. Wir haben Ihnen trotzdem schon mal die voraussichtlich zu beachtenden Punkte zusammengestellt, weil die Zeit drängt.
Der Koalitionsausschuss hat ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen
Insbesondere die Umsetzung der temporären Senkung der Umsatzsteuer wird viele unserer Mandanten betreffen. In Kürze hoffen wir Ihnen konkrete Lösungen für die Verbuchung liefern zu können, damit Sie Ihre Rechnungs- und Kassenprogramme anpassen können. Schon jetzt der Link zum Eckpunktepapier mit den weiteren Themen.
Themen des Sonderrundschreibens vom 20.05.2020 im Überblick:
- Corona Soforthilfe läuft aus
- Hilfsprogramm für Künstler, Kunst- und Medienschaffende
- Schnellkredit der LfA Förderbank Bayern
- Elternhilfe Corona
- Kostenerstattung Quarantäne
Themen des Gastro-Sonderrundschreibens zur Corona-Krise vom 13.05.2020 im Überblick:
- Hilfen der DEHOGA
- Informationen des Deutschen Tourismusverbands
- Informationen der IHK
- Beispiel für eine Registrierung von Gästen
- Beispiel eines Pantemieplans der BGN
Themen des Sonderrundschreibens zur Corona-Krise vom 27.04.2020 im Überblick:
- Erleichterungen bei der der Verlustverrechnung
- 7% USt für die Gastronomie
- Neues zur Soforthilfe
- Soloselbständige Künstler in Bayern
- Erleichterungen für Gemeinnützige
Themen des Sonderrundschreibens Kurzarbeit spezial vom 17.04.2020 im Überblick:
- Wichtige Hinweise für Arbeitgeber und deren Arbeitnehmern im Falle von Kurzarbeit
- Nachweis über Arbeitszeiten
- Lohnsteuerklassen und Eintragung von Kinderfreibeträgen
- Probleme und Tipps bei LSt-Klasse V
- Gefahr von Phantomlohn bei Minijobs
Themen des Sonderrundschreibens zur Corona-Krise vom 09.04.2020 im Überblick:
- NRW stoppt Zahlung der Corona-Soforthilfe wegen Fake-Webseiten
- Bundesagentur für Arbeit warnt vor Betrugs-E-Mails zum Kurzarbeitergeld
- DATEV-Mandanten-Info Kurzarbeit
- Steuerfreie Sonderzahlungen während Corona-Krise
- Corona-Soforthilfe: Definition "Liquiditätsengpass"
- Corona-Soforthilfe: Definition "Beschäftigte"
Themen des Sonderrundschreibens zur Corona-Krise vom 31.03.2020 im Überblick:
- Soforthilfe Bund für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
- Umsetzung in Bayern
- Aussetzung von Tilgungsraten bei der LfA
- Maßnahmen und Förderkredite der KfW
- Verlängerung der Abgabefrist für Steueranmeldungen (Umsatzsteuer u. Lohnsteuer)
Themen des Sonderrundschreibens zur Corona-Krise vom 27.03.2020 im Überblick:
- Mögliche Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie
- Vorsicht bei der Beantragung von Soforrthilfen
- Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Themen des Sonderrundschreibens zur Corona-Krise vom 24.03.2020 im Überblick:
- Rückerstattung der UST-Sondervorauszahlung
- Soforthilfe Baden Württemberg
- Erläuterungen zur bayrischen Soforthilfe
- Bundesweites Förderprogramm angekündigt
Neue Informationen zur Corona-Krise vom 23.03.2020 im Überblick:
- Positivliste des Bay StMGP - Diese Branchen dürfen arbeiten
- Soforthilfe - Wer ist Berechtigt und was ist zu beachten - FAQ der Regierung von Unterfranken
Themen des Sonderrundschreibens vom 20.03.2020 im Überblick:
- Ausgangssperre - Muster für eine Arbeitnehmerbescheinigung
- Kurzarbeitergeld - Vereinbarung mit Ihren Arbeitnehmern
- Kurzarbeitergeld - Fragebogen für die Anzeige von Arbeitsausfall
Themen des Sonderrundschreibens vom 18.03.2020 im Überblick:
- Steuerstundungen und Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Soforthilfe Corona (Bayern)
- Kurzarbeitergeld
- Informationen und Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen
Hinweis:
Die Lage ist derzeit sehr unübersichtlich und es ergeben sich ständige Änderungen. Wir können deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Angaben und Links aktuell und vollständig sind.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar und kann keinesfalls eine individuelle Beratung ersetzen.